(Stand: 11. November 2025)
Der Verein Stadtbild Baden-Baden e. V. befindet sich derzeit in einer ersichtlich von der Vorsitzenden ausgelösten kritischen Phase. Viele Mitglieder, darunter auch Gründungsmitglieder, haben den Eindruck, dass nicht nur die Vereinswebseite, sondern auch der Verein selbst zunehmend von Einzelinteressen dominiert wird. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu den Grundwerten und Zielen, auf denen der Verein einst gegründet wurde. In der Presse gab es eine breite Berichterstattung, auch mit Spekulationen.
So wurde unter anderem der Restvorstand eigenmächtig von der derzeitigen Vorsitzenden von der offiziellen Vereinswebseite sowie aus der Mitgliederverwaltungssoftware ausgeschlossen, indem Zugänge geändert und Passwörter ohne Rücksprache mit dem Gesamtvorstand entfernt wurden. Mehrere Vorstandsmitglieder und langjährige Unterstützer betrachten dies als einen schweren Vertrauensbruch.
Der Verein gehört allen Mitgliedern – Entscheidungen dürfen nur gemeinsam und auf Basis demokratischer Mehrheiten getroffen werden. Das ist der Geist, auf dem der Verein gegründet wurde: Transparenz, Offenheit und gemeinschaftliches Handeln im Sinne des Stadtbilds von Baden-Baden.
📅 Mitgliederversammlung (MV): Mittwoch, 19. November 2025
🗓 Mittwoch, 19. November 2025
🕖 19:00 Uhr
📍 Gasthaus „Zum Goldenen Löwen“, Lichtental
Fakten & Hintergrund
Die Mitgliederinitiative möchte die aktuelle Situation sachlich und transparent darstellen. Sie steht allen offen, die sich für den Erhalt der ursprünglichen Vereinsziele einsetzen und den Verein als gemeinschaftliche Bürgerinitiative verstehen – unabhängig von persönlichen Interessen.
Bis zur anstehenden Mitgliederversammlung dient diese Webseite als Informationsplattform für alle Mitglieder und interessierten Bürgerinnen und Bürger. Ziel ist es, den Dialog zu fördern, Missverständnisse auszuräumen und den Verein wieder zu dem zu machen, was er immer sein sollte – eine Stimme der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.
Wir fordern deshalb zum nächst möglichen Vereinstreffen am Mittwoch, den 19. November endlich die ausstehende Mitgliederversammlung durchzuführen.
Rechtsanwaltliche Aufforderung und Aufhebung der Suspendierung
11. November 2025 · Mitgliederinitiative Stadtbild Baden-Baden
Der Rechtsbeistand des stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtbild Baden-Baden e. V., Herrn Wolfgang Niedermeyer, hatte die 1. Vorsitzende, Frau Greta Hessel, am 6. November 2025 schriftlich aufgefordert, unzutreffende Behauptungen über eine angebliche „Suspendierung“ von der offiziellen Vereinswebseite zu entfernen und diese öffentlich richtigzustellen.
Dieser Aufforderung wurde mit den E-Mails vom 9. November 2025 um 18:59 Uhr und 19:28 Uhr sowie durch die vollständige Löschung der beanstandeten Inhalte bis zum gesetzten Termin am 10. November 2025, 9:00 Uhr nachgekommen. Zudem wurde auf der Vorstandsseite der Vereinswebseite die Erklärung veröffentlicht:
„Die zuvor ausgesprochene Suspendierung des stellvertretenden Vorsitzenden Wolfgang Niedermeyer wird hiermit aufgehoben.“
Damit wurde der rechtlichen Aufforderung des Anwalts entsprochen. Der Rechtsbeistand sieht daher derzeit keine Grundlage für eine einstweilige Verfügung. In seiner Stellungnahme betont er zugleich, dass eine erneute Suspendierung ohne satzungsgemäßen Beschluss rechtlich unwirksam wäre und gegebenenfalls zu einer Unterlassungserklärung oder weiteren rechtlichen Schritten führen könnte.
Rechtsanwalt Dr. Schneider & Partner empfiehlt zur Beruhigung der Situation, baldmöglichst Neuwahlen durchzuführen, da im Verein keine Mehrheit zugunsten der derzeitigen Vorsitzenden zu erwarten sei. Zudem betont er die Bedeutung einer klaren und transparenten vereinsinternen Kommunikation, um bestehende Missverständnisse auszuräumen und das Vertrauen der Mitglieder zu stärken.
📄 Anwaltliche Stellungnahme zur unrechtmäßigen Suspendierung (PDF, 06.11.2025)
Die Mitgliederinitiative Stadtbild Baden-Baden begrüßt die erfolgte Korrektur und informiert weiterhin sachlich und transparent über die Entwicklungen im Verein.
⚖️ Erste Vorsitzende Greta Hessel droht Mitgliederinitiative Stadtbild mit rechtlichen Schritten
Die Auseinandersetzung um die Zukunft des Vereins Stadtbild Baden-Baden e. V. erreicht eine neue Stufe: Am 25. Oktober 2025 erhielt die Mitgliederinitiative Stadtbild Baden-Baden eine E-Mail der 1. Vorsitzenden Greta Hessel, in der sie über ihren Rechtsbeistand anwaltliche und vereinsrechtliche Schritte gegen die Initiative ankündigte.
In dem Schreiben wird der Mitgliederinitiative unter anderem die „unautorisierte Verwendung des Vereinsnamens“ und eine angeblich „irreführende öffentliche Darstellung“ vorgeworfen. Die Initiative weist diese Vorwürfe entschieden zurück.
Nach rechtlicher Prüfung durch mehrere Juristen liegt weder eine unbefugte Namensnutzung noch eine Irreführung vor. Der Begriff „Stadtbild“ ist kein geschützter Eigenname, die Kombination „Stadtbild Baden-Baden“ ebenfalls nicht exklusiv, und die verwendete Domain stadtbild-verein.de ist nicht identisch mit der offiziellen Domain des Vereins. Das Impressum der Mitgliederinitiative ist vollständig und ordnungsgemäß gemäß § 5 TMG geführt.
Die Mitgliederinitiative sieht einer etwaigen Klage gelassen entgegen. „Unsere Webseite und Mitteilungen dienen ausschließlich der sachlichen Information der Mitglieder. Sie verstoßen in keiner Weise gegen die Satzung oder geltendes Recht“, heißt es in einer Stellungnahme der Initiative.
Die Initiative wurde von mehreren aktiven Vereinsmitgliedern gegründet, um Transparenz, satzungsgemäße Vereinsarbeit und den Informationsaustausch im Verein zu fördern. Sie versteht sich nicht als offizielles Organ des Vereins, sondern als unabhängige Plattform engagierter Mitglieder.
„Wir bedauern, dass es anstelle eines offenen Dialogs zu einer juristischen Drohung gekommen ist“, erklärt Federico Peetsch, Mitinitiator der Mitgliederinitiative. „Unser Ziel ist es, die konstruktive Zusammenarbeit im Sinne des Vereins und seiner Mitglieder wiederherzustellen.“
Die Mitgliederinitiative kündigte an, weiterhin offen und transparent zu informieren und setzt auf eine sachliche Klärung der Situation im Interesse des Vereins und seiner Zukunft.
(Veröffentlicht am 29. Oktober 2025 · Mitgliederinitiative Stadtbild Baden-Baden)
Mitgliederversammlung am 19. November 2025 findet statt – juristische Klarstellung
Veröffentlicht am 8. November 2025
In den vergangenen Tagen herrschte bei Mitgliedern Unsicherheit über die für den 19. November 2025 angesetzte Mitgliederversammlung des Stadtbild Baden-Baden e. V.. Hintergrund ist eine E-Mail der 1. Vorsitzenden Greta Hessel, in der sie eine Verschiebung ankündigte. Diese Darstellung ist rechtlich unzutreffend.
⚖️ Juristische Richtigstellung im Detail
Nach Auswertung durch mehrere Juristen ergibt sich folgendes:
1️⃣ „Sie kann die Mitgliederversammlung absagen oder verschieben“ – ❌ nicht haltbar
- Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BGB und § 7 der Satzung ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ des Vereins.
- Eine einzelne Person – auch die 1. Vorsitzende – kann eine ordnungsgemäß einberufene Versammlung nicht eigenmächtig absagen oder verschieben.
- Nur der Vorstand als Gesamtorgan kann über eine Terminverschiebung beschließen – und auch das nur aus zwingenden Gründen (z. B. höhere Gewalt oder fehlender Versammlungsort).
- Der Hinweis „fehlende Unterlagen“ ist kein anerkanntes Hindernis, weil der Rechenschaftsbericht immer das abgeschlossene Vereinsjahr 2024 betrifft und diese Unterlagen bereits vorliegen.
- Zudem schreibt die Satzung eine jährliche Mitgliederversammlung zwingend vor.
➡️ Fazit: Die Absage bzw. Terminänderung ist rechtlich unwirksam. Die ordnungsgemäß vom stellvertretenden Vorsitzenden einberufene Versammlung am 19. November bleibt gültig.
2️⃣ „Ohne Belege kann keine rechtmäßige Versammlung nach § 26 BGB stattfinden“ – ❌ falsch angewendet
- § 26 BGB regelt die Vertretung des Vereins nach außen, nicht die Voraussetzungen einer Mitgliederversammlung.
- Das Zitat ist juristisch unhaltbar und führt in die Irre.
- Eine Mitgliederversammlung kann immer stattfinden, selbst wenn einzelne Berichte oder Unterlagen noch nicht vollständig sind.
- Allenfalls kann dadurch die Entlastung des Vorstands verschoben werden – nicht aber die Versammlung an sich.
3️⃣ „Mitgliederinitiative rechtlich irrelevant“ – ⚠️ Meinungsäußerung, aber nicht verbindlich
- Diese Bewertung hat keine rechtliche Wirkung.
- Mitglieder dürfen sich vereinsintern informieren und organisieren (§ 32 BGB, Meinungsfreiheit Art. 5 GG).
- Solange keine Verwechslungsgefahr mit dem offiziellen Verein entsteht, ist das vollkommen zulässig – und durch euer eigenständiges Impressum klar getrennt.
4️⃣ „Kommissarischer Schriftführer“ – ❌ unzulässig
- Greta Hessel ist nicht kommissarische Schriftführerin. Nach dem Rücktritt des letzten Schriftführers Federico Peetsch, wurde Wolfgang Niedermeyer vom Vorstand kommissarisch eingesetzt.
- Ihre Signatur unter diesem Titel ist irreführend und vereinsintern wie extern als Amtsanmaßung zu werten.
5️⃣ Verweis auf private Website (baden-baden-portal.de) – 🚨 potenziell satzungswidrig
- Da dort Vereinsinterna und persönliche Daten veröffentlicht werden, kann dies als Verstoß gegen Datenschutz und gegen §§ 1 (Vereinszweck) und 2 (Neutralität) der Satzung gelten.
- Besonders kritisch ist, dass auf dieser privaten Seite kommerzielle Angebote mit Vereinsbezug (z. B. Anzeigenverkauf für das Magazin) verknüpft werden.
📌 Gesamtfazit
Die rechtliche Prüfung bestätigt eindeutig: Die Einladung des Vorstands zur Mitgliederversammlung am 19. November 2025 ist gültig und rechtswirksam. Die von Frau Hessel versandte alternative Einladung oder Absage entfaltet keine Vereinswirkung.
Die Mitgliederinitiative empfiehlt allen Mitgliedern, an der Versammlung teilzunehmen und so den Erhalt eines demokratisch geführten, transparanten Vereins zu unterstützen.
Herausgeber: Mitgliederinitiative Stadtbild Baden-Baden – unabhängige Informationsseite engagierter Mitglieder.
